Unser Schutzkonzept
Der Schutz aller uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen hat bei WolkenKratzer oberste Priorität.
Unser Anspruch
Kinder und Jugendliche, die in unseren Einrichtungen leben oder von unserem ambulanten Team begleitet werden, haben das Recht auf Schutz vor jeder Form von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung. Dieser Schutz ist keine selbstverständliche Begleiterscheinung unserer Arbeit – er ist ihre Grundlage.
Unser Schutzkonzept wurde 2025 gemeinsam mit allen Einrichtungen neu entwickelt, vom Geschäftsführer verabschiedet und in Abstimmung mit dem Landesjugendamt Bremen umgesetzt. Es gilt verbindlich für alle Mitarbeitenden – festangestellt, geringfügig beschäftigt und ehrenamtlich.
Rechtliche Grundlage
Das Schutzkonzept basiert auf folgenden gesetzlichen Vorgaben:
- § 8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung: Verpflichtet Träger der freien Jugendhilfe, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung tätig zu werden und das Jugendamt einzubeziehen.
- § 72a SGB VIII – Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen: Vor Aufnahme einer Tätigkeit wird ein erweitertes Führungszeugnis eingeholt.
- § 79a SGB VIII – Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe: Verpflichtet Träger zur Entwicklung und Überprüfung von Konzepten zum Schutz vor Gewalt in Einrichtungen.
Was unser Schutzkonzept beinhaltet
Prävention
Alle Mitarbeitenden werden vor Arbeitsbeginn und danach jährlich zu den Themen Kindeswohlgefährdung, Prävention sexualisierter Gewalt und einrichtungsspezifische Schutzmaßnahmen geschult. Grundlage sind unter anderem die Empfehlungen des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM).
Unsere Einrichtungen sind so gestaltet, dass Rückzugsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche existieren, Tätigkeiten unter vier Augen vermieden werden und Transparenz im Alltag strukturell verankert ist.
Beteiligung junger Menschen
Kinder und Jugendliche kennen ihre Rechte. Wir informieren sie altersgerecht über Beschwerdemöglichkeiten, Anlaufstellen und darüber, wie sie sich Hilfe holen können. In jeder Einrichtung gibt es regelmäßige Gruppenkonferenzen, in denen junge Menschen Anliegen einbringen können.
Klare Meldewege bei Verdacht
Alle Mitarbeitenden wissen, wie sie bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorzugehen haben. Der Meldeweg ist klar dokumentiert:
- Sofortige Information der Einrichtungsleitung
- Dokumentation des Vorfalls / Verdachts
- Einbeziehung des Geschäftsführers und – soweit erforderlich – des Jugendamts
- Bei akuter Gefahr: sofortige Einschaltung der Behörden
Niemand wird allein gelassen. Mitarbeitende, die einen Verdacht melden, werden unterstützt und nicht mit der Situation überfordert.
Interventionsplan
Im Fall einer bestätigten oder hinreichend begründeten Kindeswohlgefährdung greift ein verbindlicher Interventionsplan: Sicherung des Kindeswohls hat Vorrang vor allem anderen. Zuständigkeiten, Fristen und Kommunikationswege sind schriftlich festgelegt und für alle Mitarbeitenden zugänglich.
Externe Anlaufstellen für junge Menschen
Kinder und Jugendliche, die sich bei uns nicht trauen oder unsicher sind, können sich jederzeit an externe, unabhängige Stellen wenden:
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BeBeE – Bremer Beratungs- und Beschwerdestelle
Rembertistraße 32, 28203 Bremen · Tel.: 0421 52 63 21 0 · bebee-bremen.de -
Nummer gegen Kummer (Kinder- und Jugendtelefon)
Tel.: 116 111 · kostenlos, anonym, Mo–Sa 14–20 Uhr -
Kinder- und Jugendnotdienst Bremen
Tel.: 0421 361-11000 · 24 Stunden -
Kinder- und Jugendschutztelefon Bremen
Betroffene können sich rund um die Uhr an das Kinder- und Jugendschutztelefon wenden: Tel.: 0421 699 11 33 · 24 Stunden, kostenlos -
JugendNotmail
Weitergehende Beratung finden junge Menschen auf der Homepage von JugendNotmail. Das Projekt bietet Kindern und Jugendlichen bundesweit kostenlose, fachlich begleitete Online-Beratung bei psychischen Problemen – mit dem Ziel, Lösungswege aufzuzeigen und die Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken. Das Angebot ist auch als App nutzbar.
jugendnotmail.de
Vollständiges Konzept für Fachkräfte
Das vollständige Schutzkonzept steht Jugendämtern, Kooperationspartnern und anderen Fachkräften auf Anfrage zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Pädagogische Leitung:
Ute Flemig · Pädagogische Leitung
flemig@wolken-kratzer.net
Informationen zu Beschwerdemöglichkeiten und externen Aufsichtsstellen finden Sie auf unserer Beratung & Beschwerde-Seite.
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